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MS Elektronik GmbH
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Allgemeine Verkaufs-, Liefer-, Service- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) der Firma MS Elektronik GmbH
 
(nachfolgend MS genannt)

Stand: 15-04-2022 V2.6

1.       Geltung  

1.1. Diese AGB sind Grundlage sämtlicher Geschäfte mit unseren Kunden, die sich auf Fertigung, Verkauf sowie Lieferung von Waren, der Entwicklung von Hard- und/oder Software oder sonstige Dienstleistungen seitens MS beziehen.
1.2. Unsere Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich mit Unternehmern gemäß § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, die im Rahmen ihrer geschäftlichen Aktivitäten handeln. Verträge mit Privatpersonen (Endverbrauchern) werden nicht abgeschlossen (im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB).
1.3. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen des Kunden werden grundsätzlich nicht anerkannt. Dies gilt auch dann, wenn MS in Kenntnis anderslautender bzw. entgegenstehender oder von ihren AGB abweichender Bedingungen des Kunden das Geschäft vorbehaltlos ausführt.
1.4. Von diesen AGB abweichende Regelungen gelten nur ausnahmsweise und ausschließlich mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch MS.
1.5. Bei laufender Geschäftsbeziehung behalten diese AGB auch dann Gültigkeit, wenn wir uns in Folgegeschäften nicht ausdrücklich darauf beziehen.

2.       Angebot und Vertragsschluss
 
2.1. Angebote von MS sind grundsätzlich freibleibend, sofern im Rahmen des Angebotes nicht anderes vermerkt.
2.2. MS behält sich das Recht vor, eventuelle Kalkulations-, Formulierungs- oder Druckfehler zu berichtigen bzw. erforderliche Preisanpassungen zu vollziehen.
2.3. Durch die Auftragserteilung gibt der Kunde verbindlich seine Absicht zur Beauftragung des jeweiligen Auftrags bekannt. Verträge mit MS werden erst rechtsverbindlich, wenn MS die Auftragsannahme schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung des Auftrags beginnt. Dies gilt gleichermaßen für Änderungen und Ergänzungen von Aufträgen.
2.4. Jegliche nachträglichen Änderungen am Vertragsgegenstand sowie eventuelle Unklarheiten bezüglich der von MS erbrachten Leistungen (zum Beispiel Unklarheiten im Lasten- und Pflichtenheft usw.) liegen in der Verantwortung des Kunden und gehen zu dessen Lasten.
2.4.1. Falls durch Änderungen oder Unklarheiten zusätzliche Kosten entstehen, wird MS diese dem Kunden mitteilen, und es obliegt dem Kunden, diese gesondert zu vergüten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.4.2. Bei fehlender Einigung über Änderungen oder Unklarheiten ist MS berechtigt den Auftrag abzubrechen. Der Kunde hat in diesem Fall die bereits erfolgten Tätigkeiten/ Lieferungen von MS vollständig zu bezahlen. Ein Schadenersatzanspruch gegenüber MS ist in diesem Fall ausgeschlossen.
2.5. Bei von MS erbrachten Entwicklungsleistungen sind ausschließlich der Inhalt des Auftrags, der Auftragsbestätigung, der Produktbeschreibung und des Lasten- und Pflichtenhefts (Dokumentation) maßgeblich für die Leistung. Die Beschaffenheit der von MS erbrachten Entwicklungsleistung richtet sich nach der entsprechenden Produktbeschreibung in der Dokumentation. Es besteht keine Verpflichtung von MS, eine darüberhinausgehende Beschaffenheit zu gewährleisten. Garantien werden durch die Produktbeschreibung ausdrücklich nicht übernommen. Für eine Garantie ist die ausdrückliche vorherige sowie schriftliche Bestätigung von MS erforderlich.
2.6. Den Parteien ist bekannt, dass der Auftrags- bzw. Vertragsgegenstand Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann dessen Nutzung im Ausland Beschränkungen unterliegen. Der Kunde verantwortet anwendbare Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften. Die Vertragserfüllung von MS geschieht vorbehaltlich von Hindernissen aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften sowie weiterer gesetzlichen Vorschriften.

3.       Angebotsunterlagen, Unterlagen, Dokumentationen und Konzepte  

3.1. MS behält sich die Rechte an ihren Angebotsunterlagen sowie die im Rahmen des Vertragsverhältnisses übergebenen Unterlagen, Dokumentationen und Konzepten vor.  
3.2. Der Kunde erkennt die Rechte von MS an und wird die bereitgestellten Unterlagen weder ganz noch teilweise ohne vorherige schriftliche Genehmigung von MS vervielfältigen, Dritten zugänglich machen oder für Zwecke verwenden, die nicht mit dem ursprünglichen Zweck der Übergabe vereinbart wurden.
3.3. Der Kunde sichert zu, dass sämtliche Spezifikationen, die an uns übermittelt werden, keine Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Patenten, Designrechten, Geschmacksmusterrechte, Persönlichkeitsrechten oder anderen schützbaren Rechten Dritter (im Folgenden "Schutzrechte Dritter") darstellen und nicht gegen geltende Verbote verstoßen.
3.3.1. Falls dem Kunden Vorwürfe bezüglich der Verletzung von Schutzrechten Dritter gemacht werden oder ihm diesbezüglich Ansprüche angekündigt oder erhoben werden, ist er verpflichtet, uns unverzüglich darüber zu informieren.
3.3.2. Der Kunde stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer tatsächlichen oder behaupteten Verletzung seiner Pflichten ergeben, und verpflichtet sich, sämtliche Schäden (einschließlich Kosten für rechtliche Schritte, Anwaltshonorare und Gerichtskosten), die uns aufgrund einer solchen Verletzung oder behaupteten Verletzung entstehen, zu übernehmen.

4.       Lieferung und Gefahrenübergang  

4.1. Von MS genannten Fristen und Termine, wie beispielsweise Lieferfristen und Liefertermine, sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich und ausdrücklich als feste Termine bestätigt wurden. Teillieferungen und/oder Teilleistungen seitens MS sind erlaubt.
4.2. Sollte die Leistung von MS von der Belieferung von MS durch Dritte abhängen und diese Belieferung durch Lieferanten von MS unverschuldet ausbleiben oder nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfolgen, behält sich MS das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.
4.3. MS behält sich so auch das Recht vor, Mehr- oder Minderlieferungen im Rahmen von bis zu 5% im Vergleich zur Bestellmenge vorzunehmen. Der vereinbarte Preis wird entsprechend angepasst.
4.4. Lieferung und Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager von MS verlässt.
4.5. Gemäß den Verpflichtungen des Verpackungsgesetzes (VerpackG) ist es möglich, Verpackungen und Umverpackungen kostenfrei an MS zurückzugeben.
4.6. MS übernimmt keine Haftung für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, sofern diese auf höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse zurückzuführen sind, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren, wie z. B.:
  • Betriebsstörungen aller Art,
  • Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Material,
  • Transportverzögerungen,
  • Streiks,
  • Vandalismus,
  • Epidemien, Pandemien,
  • Krieg und Naturkatastrophen,
  • Mangel an Arbeitskräften,
  • Mangel an Energie oder Rohstoffen,
  • Schwierigkeiten bei der Erlangung erforderlicher behördlicher Genehmigungen oder
  • die ausbleibende, nicht ordnungsgemäße oder nicht rechtzeitige Lieferung durch Lieferanten,
sofern diese Umstände nicht von MS zu vertreten sind. Die Liefer- oder Leistungsfristen werden um den Zeitraum der Behinderung verlängert oder verschoben, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

5.       Vergütung, Preise, Fälligkeit und Zahlungsbedingungen

5.1. Grundsätzlich gelten alle Preise ab dem Lager von MS zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Kosten für Verpackung, Versicherung, Fracht und andere zusätzliche Aufwendungen trägt der Kunde. Die Preisangaben von MS sind, sofern sie nicht ausdrücklich als fest bestätigt wurden, unverbindlich/freibleibend.
5.2. Rechnungen sind sofort nach Erhalt zahlbar und müssen innerhalb von 14 Tagen beglichen werden. Falls eine Abnahme erforderlich ist, muss diese unverzüglich durch den Kunden erfolgen. Sollte innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung keine ausdrückliche Abnahme erfolgen, wird die Abnahme unwiderruflich als erfolgt angesehen. Wenn der Kunde gegenüber MS oder einem mit MS verbundenen Unternehmen in Zahlungsverzug gerät oder begründete Zweifel an seiner Zahlungsbereitschaft oder Zahlungsfähigkeit bei MS entstehen, werden alle ausstehenden Rechnungen sofort fällig. MS behält sich das Recht vor, weitere Leistungen von der Vorauszahlung abhängig zu machen oder Lieferungen per Nachnahme durchzuführen.
5.3. MS behält sich Preisanpassungen, auch während laufender Rahmenkontrakte, aufgrund von Erhöhungen der Bauteilpreise oder Fracht- und Versandkosten vor. Wir werden dies dem Kunden auf Anfrage nachweisen.
5.4. Der Kunde hat Zahlungen in Euro ausschließlich durch Überweisung auf das von MS angegebene Bankkonto ohne jegliche Abzüge wie Skonto, Gebühren, Steuern oder sonstige Kosten zu leisten. Jegliche Bankgebühren fallen in die Verantwortung des Kunden. Es besteht auch die Möglichkeit, per Scheck zu bezahlen, jedoch werden Schecks von MS lediglich erfüllungshalber akzeptiert.
5.5. Falls der Kunde nicht gemäß den oben genannten Bedingungen zur Vorauszahlung verpflichtet ist, behält sich MS das Recht vor, nach eigenem Ermessen eine Abschlagszahlung in Höhe von bis zu 50% des Auftragswerts zu verlangen, sofern der Auftragswert ohne Mehrwertsteuer EUR 25.000,00 übersteigt. In diesem Fall ist der Kunde zur Vorauszahlung verpflichtet. Die Abschlagszahlung wird innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung von MS fällig.
 
6.       Aufrechnungs- und Abtretungsverbot, Subunternehmer

6.1. Der Kunde ist nur berechtigt, Forderungen aufzurechnen, wenn diese Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden.
6.2. Die Übertragung von Kundenrechten aus Vertragsbeziehungen mit MS bedarf der vorherigen Zustimmung von MS, um wirksam zu sein. Dies gilt nicht, wenn § 354a des Handelsgesetzbuchs (HGB) Anwendung findet.
6.3. MS behält sich das Recht vor, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.

7.       Erweiterter Eigentumsvorbehalt

7.1. Die gelieferte Ware (Hard-, Software, Entwicklung bzw. Leistung) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen von MS gegen den Kunden im Eigentum von MS. Wenn der Kunde in Zahlungsverzug kommt, ist MS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzunehmen. Dem Kunden ist es nicht erlaubt, die Ware weiterzuverkaufen oder an Dritte weiterzugeben.
7.2. MS setzt hierzu eine angemessene Frist zur Zahlungsleistung. Die für die Rücknahme anfallenden Transportkosten trägt der Kunde. Sofern MS die Ware zurücknimmt, stellt dies einen Rücktritt vom Vertrag dar. Ebenfalls einen Rücktritt vom Vertrag stellt es dar, wenn MS die Ware pfändet. Von MS zurückgenommene Ware darf MS verwerten. Der Erlös der Verwertung wird mit denjenigen Beträgen verrechnet, die der Kunde MS schuldet, nachdem MS einen angemessenen Betrag für die Kosten der Verwertung abgezogen hat.
7.3. MS hat die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als ihr Gesamtverkaufswert die Summe aller offenen Forderungen von MS aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10% (bei Vorliegen eines Verwertungsrisikos um mehr als 50%) übersteigt. MS darf dabei die freizugebenden Sicherheiten auswählen.
7.4. Der Kunde muss die Ware pfleglich behandeln. Er muss sie ausreichend zum Neuwert versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich werden, muss der Kunde sie auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
7.5. Der Kunde darf die Ware verwenden und im ordentlichen Geschäftsverlauf weiter veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Wird die Ware zwischenzeitlich weiterveräußert, wird als Ersatz für das Eigentumsrecht der Kaufpreisanspruch gegen den Dritten an MS im Voraus abgetreten (§§185I, 398 BGB). MS erhält das Recht (§185I BGB) die Forderung im eigenen Namen beim dritten einzuziehen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird immer für MS vorgenommen. Wenn die Ware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die nicht im Eigentum von MS sind, so erwirbt MS Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung.
7.6. Sollte es zu einer Übersicherung kommen, verpflichtet sich MS, den überschießenden Anteil an den Kunden zu zahlen.
7.7. Für den Fall des gesetzlichen Eigentumserwerbs durch Verbindung, Vermischung, Verarbeitung nach §950 I BGB erwirbt MS Miteigentum an der neu hergestellten Sache in dem Umfang, der dem Wert der gelieferten Ware entspricht.
7.8. Der Kunde darf die Ware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen.
7.9. Bei Pfändungen der Ware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf das Eigentum von MS hinweisen. Der Kunde muss MS unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit MS ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Sofern der Dritte MS in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.

8.       Gewährleistung

8.1. Für Leistungen von MS findet das Dienstvertragsrecht Anwendung. Sofern Leistungen von MS mangelhaft sind, ist MS zunächst zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, ist der Kunde zum Schadenersatz gem. Ziff. 9 berechtigt.  
8.2. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die aufgrund natürlicher Abnutzung, unzureichender Wartung, Nichtbeachtung von Vorschriften, übermäßiger Beanspruchung, mangelhafter Bau- und Montagearbeiten durch Dritte, Veränderungen, fehlerhafter Bedienung oder anderer Ursachen entstanden sind, die nicht von MS zu verantworten sind.
8.3. Ansprüche des Kunden aufgrund von Sach- und Rechtsmängeln verjähren 12 Monate nach dem Zeitpunkt, an dem die Gefahr auf die Ware übergegangen ist. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund von Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit oder aufgrund von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von MS oder Erfüllungsgehilfen von MS. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

9.       Haftung

9.1. MS übernimmt uneingeschränkte Haftung in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.
9.2. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist die Haftung von MS auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.  
9.3. Im Übrigen ist jegliche Haftung von MS ausgeschlossen. MS ist insbesondere nicht dazu verpflichtet, zu überprüfen, ob ein Produkt oder eine Software, die im Auftrag des Kunden gefertigt oder entwickelt wurde, Patente oder Urheberrechte Dritter verletzt oder anderweitig von Rechten Dritter frei ist, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart. Eine umfassende Recherche zu diesem Thema kann optional gegen eine zusätzliche Gebühr mit MS vereinbart werden.
9.4. Die unbeschränkte Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.  
9.5. Die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist in gleicher Weise begrenzt wie die Haftung von MS gemäß den oben genannten Bestimmungen.

10.   Haftungsausschluss

Produkte von MS sind nicht für die Verwendung in folgenden Bereichen geeignet oder vorgesehen (außer mittels Freigabe durch den Kunden):
I. Luft- und Raumfahrt
II. Automotive-Bereich  
III. Medizintechnik, wenn es um lebenserhaltende Maßnahmen geht
IV. Kerntechnik
V. Off-Shore-Anlagen
VI. Militärtechnischer Ausrüstung/ Waffenentwicklung und -herstellung
In diesem Zusammenhang schließt MS jegliche Haftung gegenüber dem Kunden aus, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich eine entsprechende Nutzung vereinbart, und sowohl die Haftung von MS gegenüber Dritten als auch der Versicherungsschutz für die Verwendung der Produkte wurden zwischen den Vertragsparteien geklärt.

11.   Geschäftsgeheimnisse

MS gewährleistet die streng vertrauliche Behandlung sämtlicher Geschäftsgeheimnisse des Kunden sowie aller Informationen, die vom Auftraggeber als vertraulich eingestuft werden. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kunde dazu, alle Informationen über die Methoden und Verfahrensweisen von MS als Geschäftsgeheimnis vertraulich zu behandeln.
 
12.   Leistungsumfang im Bereich Entwicklung

12.1. Entwicklungsleistung von MS für Hard- oder Software erfolgen nach Maßgabe des Lasten- bzw. Pflichtenheftes des Kunden.
12.2. Ist zur Erstellung des Lasten- bzw. Pflichtenheftes Beratung durch MS gefragt, so gilt die Beratung ab der 2. Stunde als kostenpflichtig nach dem derzeit gültigen Stundensatz.
12.3. Zwischenziele und Zeitabschätzungen werden einverständlich festgelegt, wonach Teilrechnungen erstellt werden können.
12.4. Änderungswünsche des Kunden, die nach Erstellung des Lasten- bzw. Pflichtenheftes eingebracht werden, erhöhen die Kosten nach dem jeweiligen Stundensatz, sofern sie nicht objektiv notwendig sind.
12.5. Null-Serien und dadurch entstehende Einmalkosten gehören nicht zu den Entwicklungskosten.
12.6. Aussagen von MS zu Fertigstellungsterminen sind nur annäherungsweise möglich. In jedem Fall wird eine kooperative und zuverlässige Zusammenarbeit mit dem Kunden angestrebt.
12.7. MS ist berechtigt, die Leistungen durch Unterbeauftragung an Dritte zu erbringen (Subunternehmer). MS haftet für die Leistungserbringung von Subunternehmern wie für eigenes Handeln.
12.8. Die bei der Entwicklung einzuhaltenden Normen sind im Lasten- bzw. Pflichtenheft ausdrücklich und abschließend seitens des Kunden festzulegen. Für Normenkonformität, die darüber hinausgeht, übernimmt MS keine Gewähr. Die Kosten von Messungen und Zulassungen sind nur dann in den Entwicklungskosten enthalten, wenn dies ausdrücklich im Auftrag vereinbart wurde. Ansonsten obliegt es dem Kunden, alle eventuell notwendigen Messungen und Zulassungen selbst zu veranlassen.

12.9. Besonderheiten im Bereich der Softwareentwicklung:
12.9.1. MS erbringt Analyse, Planungs- und Beratungsleistungen auch im Zusammenhang der Leistungsbeschreibung nur auf Grundlage eines gesonderten Vertrages und gegen gesonderte Vergütung.
12.9.2. Art und der Umfang der beiderseitigen Leistungen bei der Entwicklung von Software werden durch die folgende Vereinbarung bestimmt:
A. Beschreibung der zu erbringenden Leistung (Lasten- bzw. Pflichtenheft)
B. Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB der MS)
C. Pflichten des Kunden (gemäß Ziffern 12.9.5.-12.9.6. und 12.9.7.)
D. Allgemein angewandte Richtlinien und Fachnormen
12.9.3. Die Leistungsbeschreibung gibt die vertragsmäßig zu erbringende Beschaffenheit der Software abschließend wieder. Änderungen der Leistungsbeschreibung erfolgen nur gemäß Ziffer 12.9.1. und 12.9.2.
12.9.4. Sofern MS für den Kunden eine Software erstellt übernimmt MS die Beseitigung von Mängeln der Programme und der Programmdokumentation.
12.9.5. Der Kunde sorgt dafür, dass fachkundiges Personal projektbegleitend für die Unterstützung von MS und ab Übergabe für die Beschaffenheitsprüfung und den Einsatz der Software zur Verfügung steht.
12.9.6. Der Kunde hat Mängel MS zu melden und MS soweit erforderlich bei der Vertragsdurchführung und bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen.
12.9.7. Der Kunde wird MS unverzüglich über Änderungen der Einsatzbedingungen nach Übergabe unterrichten.
12.9.8. Nicht im Umfang der vereinbarten Leistungen enthalten sind die Bereitstellung von Upgrades mit signifikanten funktionalen Erweiterungen sowie notwendige Änderungen aufgrund gesetzlicher Anforderungen, die nur durch teilweise oder vollständige Neuprogrammierung der betroffenen Software umsetzbar sind.
12.9.9. MS gewährt das Recht zur Nutzung der entwickelten Software ausschließlich in dem Umfang, der erforderlich ist, um die Software gemäß den vertraglich vereinbarten Nutzungsbedingungen zu verwenden.
12.9.10. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart wird MS dem Kunden nicht den Quellcode der hergestellten Software zur Verfügung stellen. Dieser bleibt im Eigentum von MS.
12.9.11. Der Kunde darf nichts unternehmen, was einer unberechtigten Nutzung Vorschub leisten könnte. Insbesondere darf keinen Versuch unternehmen die Software zu dekompilieren.  

13.   Datenschutzklausel Personenbezogene

Daten aus dem Vertrag dürfen ausschließlich zu folgenden Zwecken genutzt werden: Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung, Markt- und Meinungsforschung sowie für eigene Werbeaktionen. Personenbezogene Daten des Kunden, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallen und zur Durchführung des Vertrags erforderlich sind, werden von MS gespeichert. Falls erforderlich, werden diese Daten auch an andere Unternehmen übermittelt, die von MS auf zulässige Weise mit der Durchführung des Vertrags oder von Teilen davon beauftragt sind.

14.   Gerichtsstand, Anwendbares Recht

14.1.Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz (München), sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
14.3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

15.   Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

Vaterstetten, 15. April 2022
MS Elektronik GmbH
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Philipp-Maas-Weg 2
D- 85591 Vaterstetten
T: +49 8106 379 83-0
F: +49 8106 379 83-33
info@ms-elektronik-gmbh.de
www.ms-elektronik-gmbh.de

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